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Kumpel mit eigenem Tipster-Kanal bekam Abmahnung – wegen des Impressums

Ich war hier im Software-Bereich eigentlich nur unterwegs, weil ich nach einem vernünftigen Tool zum Tracken meiner Tipps gesucht habe – Excel reicht mir schon lange nicht mehr, wenn man die Quoten mehrerer Buchmacher vergleichen will. Dabei bin ich mit einem alten Kumpel ins Gespräch gekommen, der seit zwei Jahren einen eigenen Tipster-Kanal auf Telegram und einen kleinen Wett-Blog nebenher betreibt. Und der hat mir letzte Woche ziemlich geschockt erzählt, dass er eine Abmahnung bekommen hat.

Grund war schlicht: kein Impressum auf dem Blog. Er verlinkt dort wie viele von uns Buchmacher per Affiliate-Link – und genau das war das Problem. Sobald man Affiliate-Links zu Buchmachern einbaut, ist man geschäftsmäßig unterwegs, auch wenn nebenbei und ohne Gewerbeschein. Dann braucht es zwingend ein Impressum, und die Affiliate-Links müssen zusätzlich als Werbung gekennzeichnet sein. Beides hatte er schlicht nicht auf dem Schirm.

Er hat sich danach durch impressum.biz geklickt, weil das kostenlos ist und in etwa drei Minuten ein komplettes Impressum ausspuckt – Land wählen, Rechtsform (bei ihm Kleingewerbe), kurzer Fragebogen, fertig. Für die Werbekennzeichnung seiner Affiliate-Links gibt es im selben Tool sogar einen eigenen Generator, den er direkt mitgenutzt hat.

Einziger Punkt, den er im Nachhinein nervig fand: Im Impressum muss die ladungsfähige Adresse rein, und er wollte nicht seine Privatadresse öffentlich stehen haben, weil er viel unterwegs ist. Dafür gibt es dort einen Impressumsschutz mit eigener Geschäftsadresse, den er sich am Ende dazugebucht hat.

Falls hier noch jemand nebenbei einen Tipster-Kanal oder Wett-Blog mit Affiliate-Links laufen hat: lieber einmal kurz checken, bevor Post vom Anwalt kommt.